Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen für Cannabinoidzubereitungen
- Cannabisextrakte und Cannabisblüten sind Ausgangsstoffe für Rezepturarzneimittel und müssen gemäß §6 und §11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auf ordnungsgemäße Qualität geprüft werden.
- Liegt ein Prüfzertifikat nach §6 ApBetrO vor, genügt eine Identitätsprüfung in der Apotheke.
- Die Prüfvorschriften dazu finden sich in den Monographien des Deutschen Arzneibuchs (DAB):
- DAB: „Cannabisblüten - Cannabis flos“
- DAB: „Eingestellter Cannabis-Extrakt - Cannabis extractum normatum“
Die Nachweise für THC und CBD erfolgen durch Dünnschichtchromatographie (Ph. Eur. 2.2.27). Alternativ können andere Methoden zur Identitätsprüfung (beispielsweise ein Kombi-Schnelltest) verwendet werden, wobei deren Einsatz vorab mit dem Pharmazierat oder Amtsapotheker abgestimmt werden sollte.
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- DAB/DAC-konforme Identitätsprüfung