Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen für Cannabinoidzubereitungen

  • Cannabisextrakte und Cannabisblüten sind Ausgangsstoffe für Rezepturarzneimittel und müssen gemäß §6 und §11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auf ordnungsgemäße Qualität geprüft werden.
  • Liegt ein Prüfzertifikat nach §6 ApBetrO vor, genügt eine Identitätsprüfung in der Apotheke.
  • Die Prüfvorschriften dazu finden sich in den Monographien des Deutschen Arzneibuchs (DAB):
    • DAB: „Cannabisblüten - Cannabis flos“
    • DAB: „Eingestellter Cannabis-Extrakt - Cannabis extractum normatum“

Die Nachweise für THC und CBD erfolgen durch Dünnschichtchromatographie (Ph. Eur. 2.2.27). Alternativ können andere Methoden zur Identitätsprüfung (beispielsweise ein Kombi-Schnelltest) verwendet werden, wobei deren Einsatz vorab mit dem Pharmazierat oder Amtsapotheker abgestimmt werden sollte.

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Der Farmako THC/CBD-Kombitest zur Identitätsprüfung von Cannabisblüten und –extrakten

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  • DAB/DAC-konforme Identitätsprüfung