Das Rezept
Verordnung von getrockneten Blüten oder Extrakten
- In standardisierter Qualität sind Cannabisblüten und -Extrakte verschreibungs- und erstattungsfähig.
- Können von Ärztinnen und Ärzten jeder Fachrichtung (ausgenommen Tier- und Zahnärzt:innen) verschrieben werden.
- Die Verordnung erfolgt auf einem regulären (E-)Rezept:
- Bis zu 4 E-Rezepte gleichzeitig ausstellbar, die nacheinander eingelöst werden können.
- Papierrezept weiterhin für Selbstzahler:innen und bei technischen Problemen einsetzbar.
- Fallen seit dem 01.04.2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.
- Pro Rezept darf nur ein Arzneimittel verordnet werden, da es sich um Rezepturarzneimittel handelt.
Verordnet auf:
- Muster 16: Rosa Rezept: Gültigkeit 28 Tage
- Privatrezept: Blaues Rezept: Gültigkeit 90 Tage
- Angaben des verschreibenden Arztes / der verschreibenden Ärztin:
- Name, Vorname, Berufsbezeichnung
- Anschrift und Telefonnummer der Praxis oder Klinik
- Ausstellungsdatum oder Datum der qualifizierten elektronischen Signatur
- Daten des Patienten / der Patientin:
- Name und Geburtsdatum
- Arzneimittelangaben:
- Bezeichnung und Wirkstärke
- Bei Cannabisblüten oder -extrakten: Angabe der genauen Sorte (inkl. PZN zur eindeutigen Zuordnung)
- Falls erforderlich: NRF-Herstellungsvorschrift oder genaue Zusammensetzung nach Art und Menge
- Darreichungsform
- Menge des verordneten Arzneimittels:
- Angabe in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Einheiten
Hinweis zur Substitution: Der Austausch komplex zusammengesetzter Cannabinoid-Arzneimittel wie Cannabisblüten oder -extrakten ist gemäß der „Guten Substitutionspraxis (GSP)“ für pflanzliche Arzneimittel nicht ohne weiteres möglich, selbst bei gleichem THC-/CBD-Gehalt. Bei Unklarheiten oder Lieferengpässen sollte die Apotheke Rücksprache mit dem verordnenden Arzt/der verordnenden Ärztin halten.
Plausibilitätsprüfung: Cannabinoidarzneimittel wie Cannabisblüten oder -extrakte sind Rezepturarzneimittel. Bei deren Verordnung ist gemäß § 7 ApBetrO eine Plausibilitätsprüfung durch den Apotheker/die Apothekerin erforderlich, bevor das Arzneimittel hergestellt wird. Diese umfasst:
- Prüfung von Dosierung, Applikationsart und Kompatibilität der Ausgangsstoffe
- Sicherstellung der gleichbleibenden Qualität und Haltbarkeit des Rezepturarzneimittels
Zur Vermeidung von Retaxationen sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Ist das Rezept korrekt ausgestellt?
- Liegt eine Genehmigung der Krankenkasse vor?
- Stimmen die Preisangaben für die Abrechnung?